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   KG, 07.02.2017 - 27 U 111/16   

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https://dejure.org/2017,57630
KG, 07.02.2017 - 27 U 111/16 (https://dejure.org/2017,57630)
KG, Entscheidung vom 07.02.2017 - 27 U 111/16 (https://dejure.org/2017,57630)
KG, Entscheidung vom 07. Februar 2017 - 27 U 111/16 (https://dejure.org/2017,57630)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 137 ZPO, § 286 Abs 1 ZPO, § 416 ZPO, § 767 Abs 2 ZPO, § 218 BGB
    Vollstreckungsgegenklage bei Zwangsvollstreckung hinsichtlich der Kaufpreiszahlung aus dem notariellen Grundstückskaufvertrag: Beweiswert der Privaturkunde bei unstreitig getroffenen Nebenabreden; Verteilung der Darlegungs- und Beweislast

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweiskraft einer Privaturkunde; Beweiswürdigung bei formloser Anhörung einer Partei über den Inhalt eines 4-Augen-Gesprächs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 416 ; ZPO § 141 ; ZPO § 286
    Beweiskraft einer Privaturkunde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vier-Augen-Gespräch: Parteierklärung kann Zeugenaussage vorgehen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vier-Augen-Gespräch: Parteierklärung kann Zeugenaussage vorgehen! (IBR 2018, 364)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.10.2015 - IX ZR 115/15

    Streitwert der Vollstreckungsgegenklage

    Auszug aus KG, 07.02.2017 - 27 U 111/16
    In diesem Umfang entscheidet der Wert des zu vollstreckenden Anspruchs einschließlich etwaiger Rückstände ohne Zinsen und ohne Kosten des Vorprozesses (§§ 3, 4 ZPO; vgl. BGH NJW-RR 2015, 1471).
  • BGH, 16.11.1979 - V ZR 93/77

    Vorlegung einer Urkunde in beglaubigter Abschrift

    Auszug aus KG, 07.02.2017 - 27 U 111/16
    Auch die Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung verändert nur die prozessuale Situation, nicht die materielle Rechtslage und die sich aus ihr ergebende Beweislastverteilung (vgl. BGH, NJW 1980, 1047, 1048)).
  • BGH, 14.10.1988 - V ZR 73/87

    Wirksamkeit einer nicht beurkundeten Nebenabrede; Vermutung der Richtigkeit und

    Auszug aus KG, 07.02.2017 - 27 U 111/16
    Die Klägerin missversteht den Hinweis des Senats auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1989, 898, soweit sie auf die fehlende Formbedürftigkeit der Vereinbarung vom 24.10.2014 hinweist.
  • OLG Hamm, 10.02.1993 - 17 W 23/92

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die einstweilige Einstellung der

    Auszug aus KG, 07.02.2017 - 27 U 111/16
    21 Es verbleibt daher bei dem Grundsatz, dass sich auch bei einer Vollstreckungsgegenklage die Darlegungs- und Beweislast ungeachtet der prozessualen Parteirollen nach den materiellen Beweislastregeln des der vollstreckbaren Forderung zugrundeliegenden materiellen Rechtsverhältnisses bestimmt (vgl. OLG Nürnberg, DNotZ 1990, 564, 566); OLG Celle,NJW-RR 1991, 667; OLG Hamm, MDR 1993, 348, 349).
  • OLG Nürnberg, 08.05.1990 - 11 W 361/90

    Zwangsvollstreckungsunterwerfungsklausel in notariellem Bauträgervertrag

    Auszug aus KG, 07.02.2017 - 27 U 111/16
    21 Es verbleibt daher bei dem Grundsatz, dass sich auch bei einer Vollstreckungsgegenklage die Darlegungs- und Beweislast ungeachtet der prozessualen Parteirollen nach den materiellen Beweislastregeln des der vollstreckbaren Forderung zugrundeliegenden materiellen Rechtsverhältnisses bestimmt (vgl. OLG Nürnberg, DNotZ 1990, 564, 566); OLG Celle,NJW-RR 1991, 667; OLG Hamm, MDR 1993, 348, 349).
  • OLG Celle, 09.10.1990 - 16 U 36/90

    Bauträgervertrag: Zwangsvollstreckungsunterwerfung wirksam?

    Auszug aus KG, 07.02.2017 - 27 U 111/16
    21 Es verbleibt daher bei dem Grundsatz, dass sich auch bei einer Vollstreckungsgegenklage die Darlegungs- und Beweislast ungeachtet der prozessualen Parteirollen nach den materiellen Beweislastregeln des der vollstreckbaren Forderung zugrundeliegenden materiellen Rechtsverhältnisses bestimmt (vgl. OLG Nürnberg, DNotZ 1990, 564, 566); OLG Celle,NJW-RR 1991, 667; OLG Hamm, MDR 1993, 348, 349).
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